Die Kündigungen im Parkschlösschen sind unwirksam

14 der ehemal 87 ehemalige Mitarbeiter des Traben-Trarbacher Fünf-Sterne Ayurveda-Hotels Parkschlösschen in Traben-Trarbach hatten Anfang dieses Jahres gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Vor dem Arbeitsgericht Trier haben sie nun recht bekommen. Die Kündigungen sind unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



02.08.2010
 
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