14 der ehemal 87 ehemalige Mitarbeiter des Traben-Trarbacher Fünf-Sterne Ayurveda-Hotels Parkschlösschen in Traben-Trarbach hatten Anfang dieses Jahres gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Vor dem Arbeitsgericht Trier haben sie nun recht bekommen. Die Kündigungen sind unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.